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Checklisten Arbeit in Österreich für
EU
-Bürger* und Schweizer
* Der Begriff "
EU
-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf
EU
-Bürgerinnen/
EU
-Bürger, sondern auch auf sonstige
EWR
-Bürgerinnen/
EWR
-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Arbeitsplatz ist bereits vorhanden
Jobsuche in Österreich
Checklisten für
EWR
-Bürger bzw. Schweizer die bereits einen Arbeitsplatz haben.
Arbeitsplatz ist bereits vorhanden
Thema
Detailinformationen
Erledigt
nach der Einreise
Ist bereits ein Arbeitsplatz vorhanden, muss nach der Einreise eine Meldung bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber erfolgen.
Arbeitseintritt
Bei Arbeitsantritt muss eine Bestätigung über die
vollständige Anmeldung (
USP
)
der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers unverzüglich ausgehändigt werden.
Pendlerpauschale und Pendlereuro
kann bei der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber beantragt werden.
Beim
Antritt einer neuen Arbeitsstelle
muss unter anderem der Arbeitsvertrag genau geprüft werden.
Checkliste zur Jobsuche in Österreich für
EWR
-Bürger bzw. Schweizer
Jobsuche in Österreich
Thema
Detailinformationen
Erledigt
Qualifikationen
In Wien, Linz, Graz und Innsbruck gibt es Anlaufstellen, die Beratung zur Anerkennung und Bewertung von
im Ausland erworbenen Qualifikationen
anbieten. In den übrigen Landeshauptstädten gibt es wöchentliche Sprechtage.
Vorgehensweise
Es gibt einige Möglichkeiten und Wege, eine Stelle zu finden. oesterreich.gv.at informiert über die
Vorgehensweise bei der Jobsuche
bzw.
Anlaufstellen für Arbeitsuchende
.
Links
Links zu
Jobbörsen und Stellenausschreibungen
, die bei der Jobsuche helfen können, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Bewerbungstipps
Wie ein Bewerbungsschreiben
bzw.
Motivationsschreiben verfasst wird, worauf bei der Erstellung eines Lebenslaufs zu achten ist, und wie die Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch erfolgt, erfahren Sie im Kapitel "
Bewerbungstipps
".
Arten von Beschäftigung
Aus unterschiedlichen
Arten von Beschäftigung
ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten auf Arbeitgeberin-/Arbeitgeber- und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer-Seite.
Arbeitslosengeld
Vor der Ausreise sollte dem Arbeitsamt
bzw.
der für Arbeitsvermittlung zuständigen Behörde des Herkunftslandes gemeldet werden, dass Arbeit in Österreich gesucht werden wird. Unter Umständen kann trotz Aufenthalts und Arbeitsuche in Österreich Arbeitslosengeld aus dem Herkunftsland bezogen werden oder es besteht ein Anspruch auf
Arbeitslosengeld in Österreich
. Wurde ein Anspruch auf Arbeitslosengeld mitgenommen, muss innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums eine Meldung bei der regionalen Geschäftsstelle des
AMS
erfolgen.
Letzte Aktualisierung:
13.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
oesterreich.gv.at-Redaktion
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