Förderung Land Tirol: Glasfaseranschluss-Scheck
Art und Ausmaß der Förderung:
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt:
- Variante 1: € 300,00 für einen Glasfaseranschluss bei bestehender Leerverrohrung
- Variante 2: € 1.000,00 für einen Glasfaseranschluss, wenn zusätzlich Grabungsarbeiten für eine Verlegung von Leerrohren zum Gebäude notwendig sind (maximal einmal pro Gebäude)
Die Förderung wird als „Scheck“ nach Herstellung des Glasfaseranschlusses ausbezahlt. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens € 300,00 (bei bestehender Leerverrohrung) oder mindestens € 1.000,00 (bei notwendigen Grabungsarbeiten) betragen.
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