Regeln der Gemeinde Angerberg für die leihweise Ausgabe der VVT-Karte ab 01.01.2025
Voraussetzung für die Ausgabe der VVT-Karte
Die Karte wird nur an Personen mit dem Hauptwohnsitz in Angerberg und ab 16 Jahren (wahlberechtigt) ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt während der Dienstzeiten im Gemeindeamt Angerberg.
Zeitlicher Rahmen der Ausgabe
Reservierungen sind frühestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Reiseantritt möglich.
Hinsichtlich der Verteilung der Fahrkarte entscheidet der frühere Zeitpunkt der Reservierung.
Beschränkung der Ausgabe
An ein und dieselbe Person wird die Karte grundsätzlich nur bis zu viermal pro Jahr (Zeitraum 1.1. bis 31.12.) ausgegeben.
Rückgabe der VVT-Karte; Rechtsfolgen bei Nichtrückgabe
Der Fahrausweis ist unverzüglich nach Beendigung der Reise im Gemeindeamt abzugeben, beziehungsweise nach Gemeinde - Dienstschluss in den Briefkasten einzuwerfen. Verletzungen dieser Auflage haben den dauerhaften Ausschluss des Betroffenen von der Nutzung der VVT-Karte sowie die Zahlung der Tarifkosten für denjenigen, der die reservierte Karte nicht nutzen konnte, zur Folge. Bei Verlust der VVT- Karte ist diese kostenpflichtig zu ersetzen.
Allgemeines
Der Gemeinderat hat den Kauf jeweils einer VVT-Karte vorerst für 6 Monate beschlossen. Die Entscheidung bezüglich eines weiteren Erwerbs erfolgt durch Beschluss des Gemeinderats. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen weiteren Kauf von VVT-Karten.