Seit 1. Mai 2026 gelten österreichweit neue Regeln für E-Scooter und E-Bike. Das betrifft sowohl die technischen Vorgaben sowie Helmpflicht und Promillegrenzen. Im Herbst folgen weitere gesetzliche Anpassungen für E-Mopeds. Die Verkehrssicherheitskampagne des Landes Tirol informiert und sensibilisiert – für ein gutes Miteinander im Straßenverkehr.
E-Scooter und E-Bikes gehören inzwischen zum Straßenbild in Tirol. In Sachen Klimaschutz ist das erfreulich, schließlich bieten sie eine bequeme, klimaschonende und staufreie Alternative zum Auto. Viele unterschiedliche Fahrzeuge auf den Straßen bedeuten aber auch viele unterschiedliche Risikofaktoren. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich alle VerkehrsteilnehmerInnen an die geltenden Regeln halten, sich vorausschauend, respektvoll und umsichtig verhalten.
Unterschätzte Risiken bei E-Scooter und E-Bike
E-Scooter und E-Bike haben Vieles gemeinsam: Die LenkerInnen sind verhältnismäßig schlecht geschützt, die Zahl der Verkehrsunfälle steigt und vielfach handelt es sich um sogenannte „Alleinunfälle“. Das sind Unfälle, an denen keine anderen Fahrzeuge oder VerkehrsteilnehmerInnen beteiligt sind. Die Gründe dafür sind laut Statistik oftmals: das Fahrverhalten beim Bremsen, Lenken oder Abbiegen falsch eingeschätzt und Verkehrsregeln werden missachtet.
Übung macht den Meister – Routine gibt Sicherheit
Neben klassischen Sensibilisierungs- und Werbemaßnahmen liegt ein starker Fokus der Verkehrssicherheitskampagne des Landes auf Workshops und Fahrtrainings. Diese werden in ganz Tirol in Zusammenarbeit mit der Polizei und weiteren Stakeholdern angeboten. Zudem können ab Herbst 2026 alle Kinder in Tirol im Zuge der Vorbereitungen für den Radführerschein – den alle Kinder der 4. Volksschulklassen in Tirol kostenlos während der Unterrichtszeit absolvieren können – auch eine Übungsfahrt mit dem E-Scooter absolvieren und sich mit der Fahrtechnik vertraut machen.
Die Bildsprache der Kampagne bildet einen starken Kontrast zur vorhergehenden Landeskampagne gegen Alkohol und Drogen am Steuer, die mit dem Staatspreis PR ausgezeichnet wurde. Um Geschlechter- oder Altersstereotype zu vermeiden und keine bestehenden Vorurteile zu bedienen, wurden diesmal Tiercharaktere gewählt. Sie klären mit einfachen und teils ironischen Sprüchen über die geltenden Regeln auf.
Im Laufe des Jahres folgen noch weitere Botschaften zu den Themen Respekt, Sichtbarkeit, Alkohol- und Drogen sowie E-Mopeds. Die gesamte Kampagne wurde von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Landes konzipiert, illustriert und umgesetzt. Partner der Kampagne sind die Polizei Tirol und das Kuratorium für Verkehrssicherheit. Finanziert wird die Kampagne mit Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds.
| Fahrrad | E-Bike | E-Scooter |
Helmpflicht | bis zwölf Jahre | bis 14 Jahre | bis 16 Jahre |
Altersbeschränkung | Kinder unter zwölf bzw. ohne Fahrradausweis (Radführerschein) dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person mit einem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen. | Kinder unter zwölf bzw. ohne Fahrradausweis (Radführerschein) dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person mit einem E-Bike am Straßenverkehr teilnehmen. | Kinder unter zwölf bzw. ohne Fahrradausweis (Radführerschein) dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person mit einem E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen. |
Technische Vorgaben | Zwei Bremsen, Scheinwerfer und Rückstrahler, Klingel, Reflektoren an Speichen und Pedalen; | Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bzw. max. 250 Watt Nenndauerleistung; zwei Bremsen; Klingel, Scheinwerfer und Rückstrahler sowie Reflektoren an Speichen und Pedalen | bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bzw. max. 600 Watt Leistung; wirksame Bremsvorrichtung; Blinker am Lenker, von vorne und hinten sichtbar; Klingel; Scheinwerfer und Rückstrahler sowie Reflektoren |
Erlaubte Wege | Fahrbahn, Radfahranlagen* | Fahrbahn, Radfahranlagen* | Fahrbahn, Radfahranlagen* |
Promillegrenze | 0,8 ‰ | 0,8 ‰ | 0,5 ‰ |
Personenmitnahme | Kinder bis acht Jahre in entsprechender Vorrichtung (Kindersitz oder Anhänger); erst ab 16 Jahren erlaubt | Kinder bis acht Jahre in entsprechender Vorrichtung (Kindersitz oder Anhänger); erst ab 16 Jahren erlaubt | nicht erlaubt |
*Radfahranlagen: Radwege, Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Geh- und Radwege, Radfahrerüberfahrten
Weitere Informationen: www.tirol.gv.at/obacht