Einführung des Einwegpfandes und gemischten Leichtverpackungs-Sammlung ab 01.01.2025

Einwegpfand 

Ab 1. Jänner 2025 ist für Einweg-Getränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Liter aus Kunststoff (PET-Flaschen) und Metall (Aluminiumdosen) ein Pfand in Höhe von 0,25 € zu zahlen.

Dieses Pfand wird automatisch mitverrechnet. Bei Rückgabe der Getränkeverpackung erhalten Sie das Pfand zurück. 

Erkennbar sind Pfandflaschen an diesem Pfand-Symbol.

Einwegpfandflasche mit Pfand-Symbol

Wichtig bei der Rückgabe: Die Gebinde müssen das österreichische Pfandlogo enthalten, leer und nicht zerdrückt sein.

Achtung! Vom Pfandsystem ausgenommen sind

  • Milch- und Milchprodukte
  • Sirupe
  • Getränkeverpackungen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke gedacht sind.
  • Getränke in Verbundkartons (z.B. Tetra Pak®)

Übergangsfrist: Getränkeverpackungen ohne Pfandsymbol dürfen noch bis 31.12.2025 verkauft werden. Achten Sie daher unbedingt auf das Pfandsymbol. Getränkeverpackungen ohne Pfandsymbol können wie bisher entsorgt werden.


Gemischte Sammlung

Ab 1. Jänner 2025 wird in ganz Tirol die gemischte Sammlung von Kunststoff- und Metallverpackungen eingeführt. Die beiden Sammlungen werden in der Gelben Tonne zusammengeführt. 

 Das gehört ab 1. Jänner in die Gelbe Tonne:

  • Kunststofffolien, Kaffee-, Vakuum- und Tiefkühlpackungen, ausgespülte Putzmittel- und Kosmetikgebinde, Verbundstoffe wie Medikamentenblister, Milch- und Saftpackungen (z.B. Tetra Pak®), Styroporverpackungen
  • Weißblechdosen, Konservendosen, Alufolien, Getränkeverschlusskappen, spachtelreine bzw. tropffreie Farb- und Lackdosen, restentleerte (druckgasfreie) Spraydosen 

Gelbe Formel

 Weitere Informationen: