Ab 1. Jänner 2020 ist in unserer Gemeinde eine Abgabe für die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz zu entrichten (Freizeitwohnsitzabgabe). Freizeitwohnsitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken dienen. Auch wenn keine Eintragung im Freizeitwohnsitzverzeichnis besteht, ist die Abgabe zu entrichten. Zu beachten ist, dass mit der Entrichtung der Freizeitwohnsitzabgabe ein unbewilligter Freizeitwohnsitz nicht legalisiert wird.
Die Abgabe ist grundsätzlich vom Eigentümer des Freizeitwohnsitzes selbst zu bemessen. Dafür muss die Nutzfläche des Freizeitwohnsitzes ermittelt werden. Der zu entrichtende Betrag ergibt sich aus der vom Gemeinderat erlassenen Verordnung vom 04.11.2019 über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe:
bis | 30 | m² |
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| Nutzfläche | mit | 170,00 € |
von mehr als | 30 | m² | bis | 60 | m² | Nutzfläche | mit | 340,00 € |
| 60 | m² | bis | 90 | m² | Nutzfläche | mit | 495,00 € |
| 90 | m² | bis | 150 | m² | Nutzfläche | mit | 710,00 € |
| 150 | m² | bis | 200 | m² | Nutzfläche | mit | 995,00 € |
| 200 | m² | bis | 250 | m² | Nutzfläche | mit | 1.280,00 € |
| 250 | m² | bis |
| m² | Nutzfläche | mit | 1.560,00 € |
Dieser Betrag ist bis 30. April eines jeden Jahres an die Gemeinde unter Angabe der Nutzfläche zu entrichten. Änderungen der Nutzfläche, beispielsweise durch Umbauten, können sich auf die Abgabenhöhe auswirken.
Wird ein Freizeitwohnsitz unbefristet oder länger als ein Jahr an ein und dieselbe Person vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, ist die Abgabe vom Mieter, Pächter etc. zu entrichten. Bitte informieren Sie diesen rechtzeitig über seine Verpflichtung.
Das Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz kann über das Rechtsinformationssystem des Bundes unter
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20220912_86/LGBLA_TI_20220912_86.pdfsig
Formular - Erklärung zur Freizeitwohnsitzabgabe