Information zur Freizeitwohnsitzabgabe sowie das Formular Erklärung zur Freizeitwohnsitzabgabe

Ab 1. Jänner 2020 ist in unserer Gemeinde eine Abgabe für die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz zu entrichten (Freizeitwohnsitzabgabe). Freizeitwohnsitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken dienen. Auch wenn keine Eintragung im Freizeitwohnsitzverzeichnis besteht, ist die Abgabe zu entrichten. Zu beachten ist, dass mit der Entrichtung der Freizeitwohnsitzabgabe ein unbewilligter Freizeitwohnsitz nicht legalisiert wird. 

Die Abgabe ist grundsätzlich vom Eigentümer des Freizeitwohnsitzes selbst zu bemessen. Dafür muss die Nutzfläche des Freizeitwohnsitzes ermittelt werden. Der zu entrichtende Betrag ergibt sich aus der vom Gemeinderat erlassenen Verordnung vom 04.11.2019 über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe:

bis

30




Nutzfläche

mit

170,00 €

von mehr als

30

bis

60

Nutzfläche

mit

340,00 €


60

bis

90

Nutzfläche

mit

495,00 €


90

bis

150

Nutzfläche

mit

710,00 €


150

bis

200

Nutzfläche

mit

995,00 €


200

bis

250

Nutzfläche

mit

1.280,00 €


250

bis


Nutzfläche

mit

1.560,00 €

Dieser Betrag ist bis 30. April eines jeden Jahres an die Gemeinde unter Angabe der Nutzfläche zu entrichten. Änderungen der Nutzfläche, beispielsweise durch Umbauten, können sich auf die Abgabenhöhe auswirken.

Wird ein Freizeitwohnsitz unbefristet oder länger als ein Jahr an ein und dieselbe Person vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, ist die Abgabe vom Mieter, Pächter etc. zu entrichten. Bitte informieren Sie diesen rechtzeitig über seine Verpflichtung.

Das Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz kann über das Rechtsinformationssystem des Bundes unter

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20220912_86/LGBLA_TI_20220912_86.pdfsig

Formular - Erklärung zur Freizeitwohnsitzabgabe